DATENSCHUTZ
Am 25. Mai 2018 trat die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Mit dieser knapp 100-seitigen Rechtsvorschrift sollte der Datenschutz in der Europäischen Union (EU) auf eine neue verbesserte Schutzstufe gestellt werden.
Die DSGVO gilt grundsätzlich für jeden, der personenbezogene Daten ganz oder teilweise automatisiert verarbeitet sowie personenbezogene Daten, zwar nicht automatisiert verarbeitet, aber in einem Dateisystem abspeichert.
Ausgenommen ist unter anderem die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten. Das heißt, dass etwa die privaten Kontaktdaten von Freunden und Kollegen auf dem Handy weiterhin verwendet werden dürfen, ohne dass die DSGVO beachtet werden muss.
Hingegen findet die DSGVO grundsätzlich auf jedes Unternehmen Anwendung, sei es ein einfacher Handwerksbetrieb, eine Kfz-Werkstatt, ein Produktionsbetrieb, eine Arztpraxis oder ein Hotel. Nahezu jedes Unternehmen verfügt über eine elektronische Kunden- und Mitarbeiterdatei. Selbst wenn diese noch händisch geführt werden soll, ist die DSGVO anzuwenden.
Mit anderen Worten gilt die DSGVO für jedes Unternehmen, für manche in einer stärkeren Ausprägung, für andere eher abgeschwächt
Wir von SCHEIBER CONSULTING erheben Ihren Datenschutz-Status, anhand dessen wir Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Datenschutz-Maßnahmen unterstützen. Wir werden dabei maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen einsetzen.
Die Praxis hat gezeigt, dass vielen Unternehmen die DSGVO ein Begriff ist. Viele wissen bis heute allerdings nicht, was nun zu tun ist. SCHEIBER CONSULTING erklärt es Ihnen in einfachen Worten.
Zwar wurde im neuen österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) festgeschrieben, dass Strafen nicht sofort und nur verhältnismäßig verhängt werden dürfen, wenn Unternehmen gegen Bestimmungen der DSGVO verstoßen. Dieses vermeintliche Entgegenkommen hat zuletzt dazu geführt, dass Unternehmen auf die Einhaltung der DSGVO verzichteten bzw. vorläufig hintanhalten.
Unternehmen sollten sich jedoch nicht in Sicherheit wiegen. Zum einen wird durch das österreichische DSG das Schutzniveau der DSGVO untergraben. Das wäre EU-rechtswidrig und würde dazu führen, dass österreichische Behörden und Gerichte dem keine Beachtung schenken dürfen. Zum anderen sind von dieser Regelung zivilrechtliche Schadenersatzklagen nicht erfasst. Bereits jetzt hat sich gezeigt, dass vermehrt Schadenersatzklagen gegen Unternehmen mit hohen Forderungen eingebracht werden. Manche Rechtsanwälte haben sich auf die Geltendmachung solcher Ansprüche spezialisiert. Darauf abzielende Zivilverfahren können für Unternehmen daher sehr teuer werden. Umso mehr gilt es jetzt noch Ihr Unternehmen Datenschutz-Fit zu machen.
SCHEIBER CONSULTING ist Ihr Ansprechpartner für die Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.
Unser Angebot umfasst:
- Erhebung des Datenschutz-Status Ihres Unternehmens
- Durchführung eines Risikoassessments
- Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zur Implementierung des Datenschutzes
- Erstellung von Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept, Datenschutz-Folgenabschätzung, Notfallplan
- Mitarbeiterschulung
- Unterstützung als externer Datenschutzbeauftragter